kaum ständig noch

Phänomenologie der Männlichkeit als Wersein


Michael Eldred


artefact text and translation
Cologne, Germany


5. Agonistisches Aneinandergeraten

j) Der Andere in der sachlichen Verbundenheit


Version 2.1 July 1996
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Inhaltsverzeichnis dieses Kapitels


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    5. j) Der Andere in der sachlichen Verbundenheit

  1. Bisher jedoch haben wir so getan, als wäre der Andere in seinem Sein selbstverständlich geklärt. Wie ist der Andere in der sachlichen Verbundenheit unter Männern bzw. männlich Seienden? Der Andere ist auch Wer, d.h. auch er ist durch Eigennamenträgerschaft und Gerufensein ausgezeichnet. Er hat einen Eigennamen und einen Ruf, der ihn mit einem sprachlichen Nimbus umgibt. Im Rahmen der Bemühung um eine Sache muß der Andere einem bekannt sein. Bekanntschaft ist, wie ein Anderer als Wer erschlossen bzw. verstanden wird. Wie der Andere heißt, und was er mit seinem Leben macht, bilden die erste Stufe einer Bekanntschaft. Der Andere muß geheißen, gerufen, angesprochen werden als der, wer er ist; er ist zunächst ein 'Ansprechpartner', bevor er zum Partner in einer gemeinsamen Sache wird. Der Andere wird nicht wie ein Werkzeug in die Hand genommen, sondern er wird zunächst angesprochen, damit die vorliegende Sache, die z.B. in Angriff genommen werden sollte, abgesprochen werden kann. Wer spricht Wen an, den Wen, der immer schon im Akkusativ des Werseins steht. Eine Absprache kann nur erfolgen, weil der Andere schon im Ruf steht, eine bestimmte Sache zu können. Durch seinen Ruf ist es bekannt, was der Andere kann. Die gemeinsame Sache, der Eine und der Andere sind alle drei in der Sprache erschlossen, die wiederum Seiendes und nur Seiendes erschließt. Die vorliegende Sache muß so abgesprochen werden, daß sie auch verwirklicht werden kann. Bei der Sache geht es um eine Intervention ins Seiende, wodurch die Konfiguration des Seienden verändert wird. Der Andere wird nur angesprochen im Hinblick auf diese Verwirklichung bzw. Veränderung, d.h. er wird in seinem Können erschlossen und verstanden. In der sachlichen Verbundenheit ist das Sein des anderen Wer - des Wen - ein Seinkönnen. Die Einzigkeit des Eigennamens des Anderen spielt dabei keine Rolle, er dient nur dazu, den Wen als einen Könnenden anzusprechen. Der Andere ist damit unter sein Können subsumiert als einer unter einigen oder vielen, die etwas Bestimmtes können. Das Können als Vermögen, Potential ist immer eine Art Wissen um, ein Sichverstehen auf einen wie auch immer gearteten Umgang mit Seiendem. Der Andere wird in seinem Können im Hinblick auf die vorliegende bzw. anstehende Sache nicht nur erschlossen und verstanden, sondern auch anerkannt. Die Anerkennung bestätigt den Wen in seinem Können. Mit seiner Anerkennung unterschreibt der Eine, daß der Andere etwas Bestimmtes kann. Hier findet kein Kampf um Leben und Tod statt, sondern eine Vermittlung zwischen dem Einen und dem Anderen im Hinblick auf eine Sache derart, daß der Eine den Anderen in seinem Können bejaht.

  2. Die Anerkennung und die Bejahung übersteigen die Neutralität eines Erschließens bzw. Verstehens des Anderen als eines Könnenden. Über die neutrale Feststellung hinaus geben sie dem Anderen eine Bestätigung seines Zugehörens zur Welt des Hervorbringens. Die Zugehörigkeit zur poietischen Welt wird durch die Anerkennung des Könnens erzielt, wobei die Poiesis hier sehr weit zu fassen ist und keineswegs auf Ökonomisches beschränkt bleibt. Bloß Seiendes, Wasseiendes kann nie anerkannt werden, nur Werseiendes kann Anerkennung und Bestätigung finden. Zur Mitwelt gehört der Andere in einem positiven Sinn erst durch die Anerkennung und Bestätigung. Das Ausbleiben von Anerkennung und Bestätigung ist ein privativer Modus der Zugehörigkeit. Mitwelt ist zunächst poietische Mitwelt, eine Welt des Zugreifens auf Seiendes, in der die Zugehörigkeit des Wen zur Welt nur im Hinblick auf sein Können anerkannt wird. Das Wersein verlangt die Anerkennung; Wer zu sein, heißt Anerkennung seines Könnens finden und so Mitglied der Mitwelt sein. Der Andere ist (Wer) nur im Spiegel der Anerkennung durch den Einen. Die hervorbringende Welt des Könnens ist jedoch insofern anonym, als die Eigennamen eine bloß bezeichnende, differenzierende Rolle spielen, um das Individuum als Besonderes kenntlich zu machen. Die Anerkennung als Könnender beinhaltet jedoch keine Anerkennung der Einzigkeit, die im Eigennamen geborgen liegt. In der sachlichen Verbundenheit feiern die Sich-anerkennenden ihre Zugehörigkeit zur poietischen Mitwelt als Könnende, was Hegel einen "objektiven Inhalt" nennt. Die selbstbewußten Subjekte stehen den Objekten gegenüber und greifen wissend-hervorbringend in die objektive Welt ein. Eine umgebende Lichtung gibt es für die Subjekte als solche nicht.



      Anmerkungen 5. j)


    1. Hegel Werke 17:304 Back

    2. Hegel Werke 4:271 H.i.O Back

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    4. Back

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