hoi de charientes kai praktikoi timen, tou gar politikou biou schedon touto telos. phainetai d' epipolaioteron einai tou zetoumenou, Die Edlen und die Handelnden dagegen [ziehen] die Ehre [vor], denn dies ist mehr oder weniger das vollendende Ende vom Leben in der Polis. Doch [sie] zeigt sich oberflächlicher zu sein als das Gesuchte.
Aristoteles
Nikomachische Ethik I. v. 1095b 23-25
Now, as never before, his strange name seemed to him a prophecy.
James Joyce
A Portrait of the Artist as a Young Man
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4. a) Polis als Werseins-Raum
In Kap. 2 wurde die Bestimmung des Werseins als to zoion onoma echon erläutert im Zusammenhang mit der Nötigung der Eigennamenträgerschaft, die verlangt, daß der männlich Seiende als Wer in der Lichtung des Seins auftritt. Mit dem Eigennamen ist der männlich Seiende an ein besonderes Wort gebunden, das auch von Anderen in der Rede ausgesprochen werden kann, so daß auf diese Weise über den namentlichen Kern eines Wer sprachlich verfügt wird. Die Rede macht das Wesen des öffentlichen Mitseins der Menschen aus, sie eröffnet erst die Möglichkeit einer Öffentlichkeit (agora), worin das Miteinandersein Konturen, d.h. Sein, annehmen kann. In dieser ersten, wesenhaften Bedeutung von Öffentlichkeit ist also nicht speziell die Medienöffentlichkeit der heutigen Massenmedien gemeint, sondern grundsätzlich die Möglichkeit des Redens-über..., was immer ein Reden-über-einen-Wer, ein Reden-über-einander als Eigennamenträger mit einschließt.
Die Öffentlichkeit als Reden-über... ist ein Seinsmodus des logos, der über den logos als onoma hinausgeht. Die Möglichkeit des Redens-über... schafft ein Offenes und entspringt einem Offenen, in dem der Wer öffentlich, für die redende Mitwelt, erscheint. Die Mitwelt muß hier dem geschichtlichen Wesen der Polis gemäß als männliche Mitwelt verstanden werden, (wobei freilich, wie stets, ontische Frauen männlich, d.h. Wer sein können). Von daher kann eine Wesensbestimmung der polis angegeben werden, die sich grundsätzlich von der historisch vergangenen griechischen Stadt unterscheidet. Die Polis ist nämlich Werseins-Raum als das Offene der Mitwelt. Sie ist die geschichtliche logosgetragene Lichtung, in der der Wer als solcher mitweltlich steht, der er als Wer ausgesetzt ist und von der er stets und ständig zur Rede gestellt wird. Als Lichtung ist die polis Ort der mitweltlichen Unverborgenheit des Wer. Da alle Ek-sistenz wesenhaft mitweltliche, ex-ponierte Ek-sistenz impliziert, ist alle männliche Existenz in dem hier eingeführten Sinn politisch. Politisch heißt hier nämlich nicht die Existenzweise, die sich zu einem Staat verhält und so auf einen Staat als oberstes Subjekt einer Gesellschaft letztlich bezogen bleibt, es heißt vielmehr zunächst, seinen Namen als das Merkmal seiner Eingesetztheit in die Sprache und ineins damit seiner Unverborgenheit in der Lichtung der Mitwelt tragen. Die polis ist somit der besondere Name für die Lichtung eines besonderen Seienden, nämlich des Seienden, das seinsgeschichtlich von der entbergenden Wahrheit in Anspruch genommen worden ist, dergestalt daß es seinen Eigennamen tragen muß, indem es sich zu ihm verhält und zu ihm steht. Der männlich Seiende erscheint und muß seinen männlich Mitseienden gegenüber als Wer erscheinen. Es gibt keine anonyme politische Existenz. Die Lichtung seines Erscheinens (apophaínesthai) heißt die polis. Sie eröffnet die Wesensdimension des männlich Seienden als solchen. Das Logos- und Onoma-haben des männlich Seienden ist mit seinem politischen Existieren gleichursprünglich, d.h. sein politisches Existieren ist nicht auf sein Logos-haben aufgestockt, sondern logos und onoma, Sprache und Wersein gehören als Strukturmerkmale ins selbe Wesen.