kaum ständig noch

Phänomenologie der Männlichkeit als Wersein


Michael Eldred


artefact text and translation
Cologne, Germany


2. Männlichkeit als Wersein

l) Wer als mit Willen begabtes Subjekt


Version 2.1 July 1996
e-mail: artefact@t-online.de

Inhaltsverzeichnis dieses Kapitels


Copyright (c) 1985-1996 by Michael Eldred, all rights reserved. This text may be used and shared in accordance with the fair-use provisions of U.S. copyright law, and it may be archived and redistributed in electronic form, provided that the author is notified and no fee is charged for access. Archiving, redistribution, or republication of this text on other terms, in any medium, requires the consent of the author.

    2. l) Wer als mit Willen begabtes Subjekt

  1. Kehren wir zu dem Punkt zurück, wo der männlich Seiende als eigengenannter Wer west, indem er mit seinen Werlarven hantiert. Wie aber 'hantiert' ein männlich Seiender mit Larven? Üblicherweise wird der männlich Seiende als ein mit Willen begabtes Subjekt aufgefaßt, das Zwecke setzt, d.h. das sich etwas vor-stellt und -nimmt, und dann danach strebt, die von sich aus gesetzten Zwecke in die Wirklichkeit umzusetzen. Identitätsbestätigend und -bildend wäre, so aufgefaßt, die Verwirklichungen des subjektiven Willens. Der Wille, um wirklich zu sein, muß sich verwirklichen. Damit wäre das Wesen als Wer wesenhaft mit Zwecksetzungen und Willensverwirklichung verbunden. Die Größe oder die Schwäche eines Subjekts wäre an die Größe des verwirklichten Willens gebunden, worin das Subjekt seine Identität nun vergegenständlicht vorfindet.

  2. Gegen eine solche Auffassung als eine Bestimmung der subjektiven Verfaßtheit der mitweltlichen Wirklichkeit läßt sich - besonders neuzeitlich gedacht - auch nichts einwenden. Allein, - wie bereits bemerkt - diese Auffassung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ansatz beim Wer als einem mit Identitätslarven umgebenen Eigennamen. Das Subjekt als Eigennamenträger liegt seinem Eigennamen zugrunde; der Eigenname wiederum bildet den Kern seines Wer. Der sich verwirklichende subjektive Wille ist mit dem Eigennamen innigst verbunden, eine Verbundenheit, die das reflexive Selbstbewußtsein konstitutiert, indem sie das Sich nennt. Der selbstbewußte Wer kann und muß sich mit den Vergegenständlichungen seines Willens identifizieren, solange er als Subjekt zurechnungsfähig ist. Der Auftrag, als Wer zu wesen, liegt existenzial-ontologisch vor jedem Problem des Wissens. Die wissende Subjektivität ist lediglich eine Wesensweise des Wer, die auf die metaphysische Grundlegung der Wissenschaften zugeschnitten ist.

  3. Sofern der Wer Selbstbewußtsein ist, erschließt er sich als Eigennamen und eröffnet ein Gespräch mit sich, das seine Wesensart als Wer umschreiben - oder besser: umsagen - soll. Er ist insofern sich selbst gegenüber selbstdichtender Mythos, Sage. Aus den schwankenden, wechselnden Befindlichkeiten des 'Erlebnisstroms' heraus sagt sich der männlich Seiende, Wer er ist, als Wer er west. Der Eigenname hält sich in der Selbigkeit mit den Larven durch als fester Werkern des Wer, woran sich der männlich Seiende in seiner Identitätsarbeit an der Frage "Wer bin ich?" festhält. Erst das Wer-Selbst-Gespräch des sich selbst erschließenden männlichen Daseins ermöglicht das Herauskristallisieren eines bestimmten Wer, der sich demnach in der Sprache aufhält. Für das männliche Dasein ist es eine nicht zu vernachlässigende Aufgabe, seinen Wer durch die Identitätsarbeit sicherzustellen, indem er in Eigenverantwortung seinen Eigennamen mit den eigensten Larven identitätsbildend verknüpft. Erst diese Arbeit am Eigennamen zeitigt eine mögliche Einigkeit des Werseienden mit sich selbst.

  4. Der Wer, sofern er als selbstbewußtes Subjekt west, trägt die Verantwortung für die vollbrachte Tat. Er kann stolz darauf sein, er kann sich aber auch dafür schämen. Seine namentliche Gebundenheit an die Tat macht eine wesentliche Bedingung der Möglichkeit dafür aus, daß er auch die Verantwortung als Subjekt dafür tragen kann. Das männliche Subjekt bekennt sich zu seinem verwirklichten Willen - auch und gerade dann, wenn das Verwirklichte der Absicht nicht entspricht -, indem es seinen Namen dazu setzt, seine Unterschrift unterschreibt, oder ausspricht: Ich (ein besonderer Eigenname) war es. Er steht seinen Mann, er steht gerade für seine Handlungen. Wer spricht seinen Eigennamen aus und stellt somit die Verbindung zwischen dem Wer als Subjekt und dem Wer als verwirklichtem Willen her. Durch das Sprechen des Eigennamens, d.h. durch das Setzen des eigenen Zeichens, steht der Wer im Verhältnis zu Willensvergegenständlichungen. Der männlich Seiende bietet einen Anblick und genießt das entsprechende Ansehen aufgrund der Vergegenständlichungen seines Willens. Durch den Willen nimmt er die Welt und damit sich selbst in Besitz und genießt dadurch sich selbst. Die Welt des Werseienden ist nur das, was seinen Eigennamen trägt. Wo immer er seinen Eigennamen sieht und "meins" sagen kann, hat er Grund zum Selbstgenuß.

  5. Als selbstbewußtes Wer-Subjekt zu wesen, heißt also, einen Eigennamen zu sagen zu den Vergegenständlichungen eines namentragenden Willens, die somit einen Teil des Larven-Kompositums des dazu stehenden männlich Seienden ausmachen. Wer trägt seinen Eigennamen als Last der Eigenverantwortung, insofern hat nicht nur der männlich Seiende als Wer einen Eigennamen, sondern auch: der Eigenname hat ihn. Die Verantwortung für die vollbrachte Tat kann er nicht abstreifen, und selbst als Nichtverwirklichender, als 'Versager', steht Wer notwendigerweise zu seinem Namen. Der Versager ver-spricht seinen Eigennamen immer noch, nur in einem privativen, glanzlosen Tonfall. Der Mangel an Identitätsverwirklichung beraubt ihn der Wehr schützender Larven, mit denen er seinen Namen decken könnte. Genauso wie Wer als das eigennamentragende Lebende, als to zoion onoma echon, bestimmt werden kann, wird er von seinem Namen selbst in Besitz genommen und darf deswegen auch umgekehrt als das von einem Eigennamen in Besitz genommenes Lebende, to onoma zoion echon, bezeichnet werden.



      Anmerkungen 2. l)


    1. Back

    2. Back

    3. Back

    4. Back

      artefact